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Wegweiser für Eltern

Ihr Kind kommt bald in die Schule? Sie haben als Eltern allgemeine Fragen zur Schule oder den Angeboten? Der Wegweiser der Schulen Cham hilft bei den wichtigsten Fragen.

Hier im Wegweiser für Eltern finden Sie viele wichtigen Informationen zu unserer Schule.

Zugehörige Objekte

Wir bitten Sie Abmeldungen schriftlich an die Schulen Cham, Schuladministration, Schulhausstrasse 1, 6330 Cham oder per E-Mail an bildung@cham.ch zu richten.

Der konfessionelle Religionsunterricht ist Bestandteil der Stundentafel. Sie haben die Möglichkeit, zum Semesterende (15. Januar/15. Juni) Ihr Kind vom Besuch des konfessionellen Religionsunterrichts abzumelden. Richten Sie das entsprechende Schreiben bitte an Ihr zuständiges Pfarramt:

Bitte melden Sie allfällige Namens- und Adressänderungen direkt bei den Einwohnerdiensten. Informieren Sie bitte zudem die Klassenlehrperson Ihres Kindes und die Schuladministration.

Wir bitten Sie das Anmeldeformular sowie den Antrag für Betreuungsgutscheine mit den entsprechenden Beilagen an die Schuladministration zu senden. Die Formulare stehen Ihnen unter Dokumente/Downloads zur Verfügung.
Mit Hilfe unseres Tarifrechners können Sie sich einen Überblick bezüglich den Kosten verschaffen.

Anmeldeunterlagen und Dokumente

Die Eltern von zukünftigen, berechtigten Kindergartenkindern werden jeweils Ende November/Anfangs Dezember automatisch von der Schuladministration angeschrieben.

Sie erhalten die Einladung für den gemeindlichen Infoabend Eintritt Kindergarten sowie das Anmeldeformular für den Kindergarteneintritt.

Geburtsdaten Kindergarten  
   
Schuljahr 2023/24:  
Freiwilliges Kindergartenjahr: Kinder, geboren zwischen 01.03.18 und 28.02.19
Obligatorisches Kindergartenjahr: Kinder, geboren zwischen 01.03.17 und 28.02.18
1. Klasse, primarschulpflichtig: Kinder, geboren zwischen 01.03.16 und 28.02.17
   
Schuljahr 2024/25:  
Freiwilliges Kindergartenjahr: Kinder, geboren zwischen 01.03.19 und 29.02.20
Obligatorisches Kindergartenjahr: Kinder, geboren zwischen 01.03.18 und 28.02.19
1. Klasse, primarschulpflichtig: Kinder, geboren zwischen 01.03.17 und 28.02.18
   
Schuljahr 2025/26:  
Freiwilliges Kindergartenjahr: Kinder, geboren zwischen 01.03.20 und 28.02.21
Obligatorisches Kindergartenjahr Kinder, geboren zwischen 01.03.19 und 29.02.20
1. Klasse, primarschulpflichtig: Kinder, geboren zwischen 01.03.18 und 28.02.19

Wir bitten Sie das Anmeldeformular sowie den Antrag für Betreuungsgutscheine mit den entsprechenden Beilagen an die Schuladministration zu senden. Mit Hilfe unseres Tarifrechners können Sie sich einen Überblick bezüglich den Kosten verschaffen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Schuladministration gerne zur Verfügung.

Anmeldeunterlagen und Dokumente

Sie planen in den nächsten Monaten nach Cham umzuziehen oder Sie sind bereits wohnhaft in Cham und möchten Ihre Kinder für die Schulen Cham anmelden? Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular vollständig aus und retournieren Sie dieses an die Schuladministration, Schulhausstrasse 1, 6330 Cham

Sobald wir das Formular erhalten haben, leiten wir dieses an die verantwortliche Schulleitung für die Klasseneinteilung weiter. Die Unterlagen bezüglich des Schulstarts sowie den Stundenplan, etc. erhalten Sie anschliessend auf dem Postweg.

Anmeldung Kindergarten
Anmeldung Schule 
Registration form student

Wir bitten Sie das Anmeldeformular an die Schuladministration zu senden. Der Anmeldung müssen Sie keinen Antrag für Betreuungsgutscheine beilegen. Das Formular steht Ihnen unter Dokumente/Downloads zur Verfügung.

Kosten pro Monat:

  • 1x/Woche CHF 12.50
  • 2x/Woche CHF 22.50
  • 3x/Woche CHF 30.00

Für weitere Fragen steht Ihnen die Schuladministration gerne zur Verfügung.

Modulare Tagesschule; Anmeldung Ufzgi-Club

Leitsätze der Schulen Cham zum kompetenzorientierten Beurteilen

Der Kanton Zug verfügt mit den Grundsätzen von Beurteilen und Fördern (B&F) über ein Instrument, welches das Ziel verfolgt, eine qualitativ hochstehende und gemeinsame Beurteilungs- und Förderkultur zu verwirklichen. Die darin beschriebenen Grundsätze sowie die rechtlichen Vorgaben über die Promotion an den öffentlichen Schulen haben nach wie vor Gültigkeit. Mit dem Lehrplan 21 rückt ein kompetenzorientiertes Unterrichtsverständnis ins Zentrum.

Die vorliegenden Leitsätze bilden die Basis einer gemeinsamen Beurteilungskultur. Sie wurden im Schuljahr 2020/2021 in einem gemeinsamen Prozess mit den Lehrpersonen, der Koordinations- und Schulentwicklungsgruppe Cham (KSC) und der Schulleitungskonferenz entwickelt und treten per Schuljahr 2021/22 in Kraft.

  • Die Beurteilungsanlässe sind möglichst vielfältig (schriftlich, mündlich, praktisch, Produkt, Prozess) und enthalten Aufgaben auf verschiedenen Anforderungsniveaus.
    Die Anzahl der summativen Beurteilungen pro Semester orientiert sich an der Faustregel Anzahl Lektionen in der Wochenstundentafel. In Fächern mit nur einer Lektion pro Woche finden mindestens zwei Beurteilungsanlässe statt.
  • Wir unterscheiden formatives und summatives Beurteilen.
    Beim formativen Beurteilen steht der individuelle Lernprozess des Kindes im Zentrum. Es wird neben der Sachnorm auch die Individualnorm beachtet.
    Bei einer summativen Beurteilung wird nach einer Lernetappe abschliessend beurteilt und das Urteil mit einem Wert versehen. (z.B. Note, Punkte, Prädikat, Verbalaussagen)
  • Die Beurteilung erfolgt mit Noten, Prädikaten, verbalen Rückmeldungen oder Symbolen und ist transparent. Falls eine summative Beurteilung mit Noten bewertet wird, geschieht dies mit ganzen und halben Noten.
  • Die Zeugnisnote entspricht einem verdichteten Gutachten der vorliegenden Beurteilungsbelege.
  • Für eher überforderte Schülerinnen und Schüler (SuS) können Lernziele der erweiterten und hohen Anforderungen gestrichen werden, damit mehr Zeit für das Erreichen der Mindestanforderungen zur Verfügung steht.
  • Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen unserer SuS schätzen wir anhand transparenter Kriterien ein. Die Lernziele differenzieren wir mit Hilfe der Taxonomie nach Bloom in drei Anforderungsniveaus:
    • Mindestanforderungen (wissen und verstehen)
    • Erweiterte Anforderungen (anwenden und analysieren)
    • Hohe Anforderungen (beurteilen und entwickeln)
  • Den Erziehungsberechtigten wird der Stand der Beurteilung regelmässig transparent gemacht.

Leitsätze der Schulen Cham zum kompetenzorientierten Beurteilen
Beurteilen und Fördern B&F für den kompetenzorientierten Unterricht

Dispensationsgesuch (Absenzen allgemein)
Bei Absenzen infolge Krankheit, Unfall oder besonderer Vorfälle ist die Klassenlehrperson unverzüglich zu informieren. Ebenfalls ist nach dieser Absenz der Klassenlehrperson eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu übermitteln (Arztzeugnis auf Verlangen). Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Therapien sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit zu terminieren.
Voraussehbare Absenzen für besondere Anlässe bis zu maximal vier Halbtagen pro Schuljahr können in Ausnahmefällen von der Klassenlehrperson bei Vorliegen eines begründeten Gesuchs bewilligt werden. Das Gesuch muss von den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.

Dispensationsgesuch

Dispensationsgesuch (Absenzen ab 4 Halbtagen)
Voraussehbare Absenzen, die mehr als vier Halbtage pro Schuljahr dauern, werden in der Regel nicht bewilligt. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch muss von den Erziehungsberechtigten mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden.
Während den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien werden keine Absenzen bewilligt. In Ausnahmefällen kann die Rektorin/der Rektor ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch ist mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich beim Rektorat einzureichen. Die Behandlung eines Gesuchs kann bis zu zwei Wochen dauern.

Für ein erfolgreiches Wirken in allen drei Kompetenzen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz) ist es wichtig, dass die Kinder ausgeruht, pünktlich, gepflegt und mit dem benötigten Unterrichtsmaterial zur Schule kommen. Alle an den Schulen Cham Beteiligten begegnen einander vertrauensvoll, höflich und mit Respekt.
1. Grundsätzlich ist ein Erstkontakt betreffend Ihres Kindes über Ihre Klassenlehrperson aufzunehmen oder zur direkt betroffenen Person, welche Ihr Kind unterrichtet (Fachlehrpersonen, schulische Heilpädagogik, Schulsozialarbeit im Weiteren).

2. Sie dürfen davon ausgehen, dass über Kontaktaufnahmen innerhalb eines Lehrpersonenteams Ihrer Klasse ausgetauscht und gegenseitig informiert wird, sofern nicht spezielle Vereinbarungen abgesprochen sind.

3. Wird die Stufe des Erstkontakts übersprungen, erfolgt eine Rückweisung an die betreffende Stelle. Dies gilt grundsätzlich auch bei der direkten Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, wenn es um Informationen betr. Ihres Kindes geht. Im Eskalationsfall entscheidet die Schulleitung über das weitere Vorgehen.

4. Für allgemeine Fragen zur Schule oder zur Organisation der Schule stehen Ihnen die Administration, die Schulleitungen, das Rektorat und die Lehrpersonen gerne zur Verfügung.

Die Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Sie können zwar unangenehm sein, sind aber absolut harmlos. Das Auftreten von Kopfläusen ist – entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung – nicht das Resultat mangelnder Hygiene! Auch tägliches Haare waschen schützt nicht vor einem Befall. Ein Befall sollte auf keinen Fall verheimlicht werden. Nur durch Zusammenarbeit kann es gelingen, die Läuse wirksam zu bekämpfen.

Kontrollen durch unseren Lausdienst
Zwischen Sommer- und Herbstferien besucht der Lausdienst der Schulen Cham alle Klassen und kontrolliert die Köpfe der Kinder.

Wenn in einer Klasse Nissen oder Läuse gefunden werden, erhalten die Eltern folgende Informationen:

  • Jene Kinder, die keinen Befall haben, bekommen entsprechende Informationsblätter.
  • Wenn sich Ihr Kind angesteckt hat, kontaktiert Sie der Lausdienst persönlich sodass möglichst schnell die entsprechenden Massnahmen für die erfolgreiche Bekämpfung der Kopfläuse besprochen und getroffen werden können.


Wichtig ist …

  • Bei Kopflausbefall sofort mit der Lehrperson oder der zuständigen Laustante Kontakt aufnehmen.
  • Ihr Kind darf den Schulunterricht besuchen.
  • Die Hauptverantwortung für die Durchführung der Behandlung sowie von regelmässigen Kontrollen liegt bei den Eltern.
  • Es ist empfehlenswert, die Haare regelmässig zu kontrollieren, so dass ein Lausbefall möglichst frühzeitig bemerkt wird, bevor sich die Läuse vermehren und ausbreiten können.
  • Sehr detaillierte Informationen rund um die Kopflaus und deren Behandlung finden Sie unter www.lausinfo.ch.
  • Bei Unklarheiten können Sie mit der zuständigen Laustante Kontakt aufnehmen.


Ansprechpersonen bei Fragen bezüglich Läuse:

Kirchbühl 1 und 2    
Sandra Jäger 078 677 63 62 jaeger.sandra@gmx.ch
     
Städtli 1 und 2    
Cornelia Wenzin Dariz 041 712 18 73 coveda@sunrise.ch
     
Hagendorn / Niederwil    
Daniela Furter    
     
Eichmatt    
Monika Blattmann-Bütler 077 412 14 43  
(Mo-Fr, 08.00 - 10.45 Uhr)    

 

Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. Zur Ergänzung
bei diversen stark befahrenen Strassenquerungen stellt die Gemeinde Cham einen Lotsendienst zur Verfügung. Zurzeit stehen an folgenden Orten Lotsen im Einsatz:
  • Überquerung der Untermühlestrasse, Höhe Furenmatt, Lindencham
  • Überquerung der Zugerstrasse, Höhe Adelheid-Pagestrasse

Der Lotsendienst besteht während 30 Minuten vor bzw. nach Schulschluss gemäss Stundenplan.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lotsendienstes leisten einen wesentlichen
Beitrag zum Schutz der Kinder.

Auf den Arealen sämtlicher Schulhäuser gilt von 06.00 bis 19.00 Uhr ein allgemeines Rauchverbot.

Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt eine separate Regelung. Für allfällige Fragen diesbezüglich bitte direkt bei der Schulleitung nachfragen.

Gemäss Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz § 13 ist der Schularzt verpflichtet den Gesundheitszustand der Kindergartenkinder vor der Einschulung und die Schülerinnen und Schüler des 5. bzw. des 8. Schuljahres zu überprüfen. Er orientiert die Erziehungsberechtigten über festgestellte Mängel oder Krankheiten. Dieser Untersuch ist für die Erziehungsberechtigten kostenlos.

Schulärztlicher Untersuch Kindergarten
Praxis Kinderärzte Lorzenpark, Tel. 041 520 01 20

  • Körperliche Untersuchung ohne Genitalien
  • Grösse, Gewicht, Blutdruckmessung
  • Hör- und Sehtest
  • Untersuchung der Grobmotorik (Ballfangen, Einbeinstand) sowie der Feinmotorik (Kreis ausschneiden, Männchen zeichnen)


Schulärztlicher Untersuch 5. Primarklasse
Praxis Kinderärzte Lorzenpark, Tel. 041 520 01 20

  • Vollständige körperliche Untersuchung ohne Genitalien
  • Grösse, Gewicht, Blutdruckmessung
  • Hör- und Sehtest
  • Reflexe


Schulärztlicher Austrittsuntersuch 8. Schuljahr
Dr. med. Quadranti, Tel. 041 780 38 40

  • Körperliche Untersuchung (Ohren, Hals, Herz, Lunge, Gliedmassen, Nabel-Leistenbruch)
  • Haut: Auffällige Pigmente
  • Knaben: Hodendescensus, Hodenkrampfadern
  • Mädchen: Auftreten/Regelmässigkeit der Menstruation
  • Sehtest, Farbblindheitstest
  • Impfstatus überprüfen, evtl. Impfempfehlung an Erziehungsberechtigte

Dispensation von der obligatorischen Untersuchung

Wenn Sie Ihr Kind nicht dem schulärztlichen Untersuch unterziehen möchten, so richten Sie eine schriftliche Abmeldung bis spätestens am 30. Juni an die Schuladministration, Schulhausstrasse 1, 6330 Cham. Legen Sie dieser Abmeldung die Bestätigung eines Arztes (ausgefüllte ärztliche Schülerkarte) bei.

Im Unterschied zur schulärztlichen Untersuchung müssen die Kosten für die privatärztliche Untersuchung von den Eltern selber übernommen werden. 

Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, Ihr Kind während der Primarschulzeit den Weg zu Fuss zurücklegen zu lassen. Es kann so wichtige Erfahrungen als Fussgänger im Strassenverkehr machen und auch das Erlebnis Schulweg mit seinen Klassenkameradinnen und -kameraden geniessen.Die Verkehrssituation vor den Schulhäusern mit hin- und wegfahrenden Mamis und Papis birgt zudem eine zusätzliche Gefahrenquelle für die Kinder.

Sie als Erziehungsberechtigte können diesbezüglich einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit Ihres Kindes leisten.


Beitrag der Erziehungsberechtigten

  • Bei uns zu Hause ist das korrekte Verhalten im Strassenverkehr ein regelmässiges Gesprächsthema.
  • Durch das Einhalten der Verkehrsregeln sind wir unseren Kindern ein gutes Vorbild.
  • Wir helfen unseren Kindern den sichersten Schulweg zu finden und üben mit ihnen die Bewältigung von Gefahrenstellen.
  • Ich fahre überall, wo sich Kinder aufhalten können, langsam, insbesondere in der Nähe von Schulen und Spielplätzen. Ich fahre immer langsam an Kindern vorbei und nehme genügend Abstand.
  • Ich halte nicht unmittelbar vor Kindergärten oder Schulen auf der Strasse, um dort meine Kinder aus- oder einsteigen zu lassen. Ich vermeide es, mit dem Auto auf Schulplätzen rückwärtszufahren, um hinter dem Auto vorbeispringende Kinder nicht zu gefährden.
  • Im Interesse der Verkehrssicherheit unserer Kinder schneiden wir unsere Hecke öfter zurück.
  • Solange sich unser Kind auf der Strasse noch unsicher bewegt, begleiten wir es mit seinen Kameraden zum Kindergarten oder zur Schule.
  • Bei Krankheit melden wir unser Kind vor Schulbeginn bei der zuständigen Lehrperson ab.
  • Die Kinder legen den Schulweg wenn möglich zu zweit oder gruppenweise zurück.
  • Verdächtige Beobachtungen melden wir der Klassenlehrperson oder der Polizei.

Beitrag der Schule

  • Der Stundenplan wird eingehalten. Andernfalls werden die Erziehungsberechtigten vorgängig informiert.
  • Die Lehrperson meldet sich unverzüglich bei Ihnen, wenn Ihr Kind unentschuldigt nicht zum Unterricht erscheint.
  • Die Verkehrserziehung wird im Rahmen des Lehrplanes behandelt und stufengerecht im Unterricht thematisiert.
  • Die Verkehrserziehung erfolgt durch den Verkehrsinstruktor
  • Kindergarten-Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, die Kinder auf dem Schulweg zu begleiten. Dieser Entscheid stützt sich auf die Schul- und Disziplinarordnung § 9 f): «Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für ihr Kind sowohl auf dem Schul- wie auf dem Nachhauseweg.»


Fahrzeugähnliche Geräte (fäG): Rollbretter, Kickboards, Inline-Skates, Mini-Trottinett usw.
Kinder im vorschulpflichtigen Alter in Begleitung einer erwachsenen Person, schulpflichtige Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene dürfen fäG als Verkehrsmittel einsetzen auf:

  • den für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen
  • Radwegen
  • der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen
  • der Fahrbahn von Nebenstrassen entlang der Strasse, wo Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen zum Zeitpunkt der Benutzung gering ist.
Nachts und wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, sind fahrzeugähnliche Geräte oder ihre Benutzer mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden Licht zu versehen.

Wenn Ihr Kind den Schulweg mit einem der oben genannten fäG zurücklegt, nehmen Sie sich bitte die Zeit, gemeinsam mit ihm eine möglichst gefahrlose Route zu suchen, und erinnern Sie Ihr Kind regelmässig an die Verhaltensregeln auf der Strasse.

Fahrräder, Rollbretter und Kickboards können aus Platzgründen nicht mit ins Schulhaus genommen werden und müssen vor dem Schulhaus deponiert werden. Die Schulen Cham übernehmen keine Haftung für defekte Fahrgeräte oder deren Verlust. Schülerinnen und Schüler, die mit Inline-Skates zur Schule kommen, müssen für Lehrausgänge und Unterrichtssequenzen im Freien immer zusätzlich ein Paar Schuhe dabei haben.

Unser Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte
und Lehrpersonen.

  • Individuelle Beratung, Begleitung und Krisenintervention: Wir beraten und begleiten in herausfordernden sozialen Situationen und stellen, wo notwendig, den Kontakt zu den entsprechenden Fachstellen her.
  • Gruppen- und klassenbezogene Präventionsangebote/Aktivitäten: Durchführung von Projekten zu aktuellen Themen von Gruppen oder Klassen, Beratung und Unterstützung in schwierigen Klassensituationen.
  • Mitgestaltung der Schulhauskultur: Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Unterstützung und Förderung von Schülerinitiativen und -projekten.

Weitere Informationen und Kontaktdaten: Cham - Schulsozialarbeit

Die Schulen Cham haben keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler. Bei Unfällen gehen die Kosten zu Lasten der Krankenkasse des verunfallten Kindes. In Haftpflichtfällen sind die Kosten durch die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten des den Schaden verursachenden Kindes zu übernehmen.

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Cham profitieren bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von einer Buspassvergünstigung während

  • der obligatorischen Volksschulzeit an öffentlichen Schulen oder anerkannten Privatschulen
  • dem Besuch von weiterführenden schulischen Angeboten
  • dem Besuch einer Kantonsschule

Jugendliche die eine Berufslehre absolvieren sind nicht bezugsberechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: Buspassvergünstigung

Die Vergünstigung kann unter folgendem Link beantragt werden: Online-Schalter