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Finanzierung

Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zug

Das Rektorat der Wohnsitzgemeinde reicht beim Amt für gemeindliche Schulen (AgS) einen Antrag zur Talentförderung ein. Das Schulgeld für die Kunst- und Sportklasse wird zur Hälfte von der zuweisenden Wohngemeinde und zur Hälfte vom Kanton Zug übernommen. Die Fahrspesen sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung gehen zu Lasten der Eltern. 

Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler

Die Finanzierung des Schulgeldes für ausserkantonale Talente muss individuell geklärt werden. Eine Mitfinanzierung seitens der zuweisenden Wohngemeinde respektive des zuweisenden Kantons kann nicht vorausgesetzt werden. 

  • Beantragen Sie eine Kostengutsprache bei Ihrer Wohngemeinde und Ihrem Kanton.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde nach dem genauen Vorgehen.
  • Legen Sie eine Kopie der Anfrage oder des Entscheids zur Kostenübernahme den Anmeldeunterlagen bei.