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Finanzierung

Das Schulgeld für die Kunst- und Sportklasse wird zur Hälfte von der zuweisenden Wohngemeinde und zur Hälfte vom Kanton Zug übernommen. Die Fahrspesen sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung gehen zu Lasten der Eltern.

Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler

Die Finanzierung des Schulgeldes für ausserkantonale Talente muss individuell geklärt werden. Eine Mitfinanzierung seitens der zuweisenden Wohngemeinde respektive des zuweisenden Kantons kann nicht vorausgesetzt werden.