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Online-Rechner Modulare Tagesschule

Die Elternbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig und werden monatlich in Rechnung gestellt. Offizielle Feier- und Ferientage werden nicht verrechnet.

Gemäss§ 2 Abs. 1a FEBVwerden zum massgebenden Einkommen der Erziehungsberechtigten, welches auf einem der Steuerjahre 2021 bis 2023 basiert, CHF 8'000 hinzuaddiert. Bei Alleinerziehenden Erziehungsberechtigten, die in einer gefestigten Lebensgemeinschaft leben, beträgt der zu addierende Betrag CHF 12'000.00 (Kompensationsmassnahme infolge Steuergesetzanpassung Steuerpaket 2021-2023 / Abstimmung vom 7. März 2021).

Informationen

Datum
5. November 2021

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