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ZugerPass - Buspassvergünstigung

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Cham profitieren bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von einer Buspassvergünstigung während

  • der obligatorischen Volksschulzeit an öffentlichen Schulen oder anerkannten Privatschulen
  • dem Besuch von weiterführenden schulischen Angeboten
  • dem Besuch einer Kantonsschule

Jugendliche die eine Berufslehre absolvieren sind nicht bezugsberechtigt.

Schülerinnen und Schüler, die die obligatorische Schulzeit beendet haben, müssen zwingend eine gültige Schulbestätigung der Vollzeitschule einreichen.

Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr können jeweils ab November nur noch Gutscheine für Monatsabonnemente beantragen. Gutscheine für das folgende Schuljahr werden ab Juni, unter Vorweisung der neuen Schulbestätigung, ausgestellt. 

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