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Buspassvergünstigung (ZugerPassPlus / Rail Check)

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Cham profitieren bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von einer Buspassvergünstigung während

  • der obligatorischen Volksschulzeit an öffentlichen Schulen oder anerkannten Privatschulen
  • dem Besuch von weiterführenden schulischen Angeboten
  • dem Besuch einer Kantonsschule

Jugendliche die eine Berufslehre absolvieren sind nicht bezugsberechtigt.

Die Vergünstigung kann unter folgendem Link beantragt werden: Online-Schalter

Bezug

  • Die Gutscheine können online (Link) oder telefonisch bestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 3 Arbeitstage.
  • Mit dem Gutschein kann der entsprechende Zuger Pass am Bahnhof Zug oder Rotkreuz bezogen werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die die obligatorische Schulzeit beendet haben, müssen zwingend eine gültige Schulbestätigung der Vollzeitschule einreichen.
  • Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr können jeweils ab November nur noch Gutscheine für Monatsabonnemente beantragen.
  • Gutscheine für das folgende Schuljahr werden ab Juni, unter Vorweisung der neuen Schulbestätigung, ausgestellt. 

Rabatttabelle Junior*
*Jugendliche bis und mit 24 Jahre; Tarifanpassungen durch die Zugerland Verkehrsbetreibe vorbehalten.

Monatspass    25%  50%  100%
 1 Zone  CHF 50.00  CHF 12.50  CHF 25.00  CHF 50.00
 2 Zonen  CHF 53.00  CHF 13.25  CHF 26.50  CHF 53.00
 3 Zonen  CHF 56.00  CHF 14.00  CHF 28.00  CHF 56.00
 4 Zonen  CHF 59.00    CHF 14.75  CHF 29.50  CHF 59.00
 Alle Zonen  CHF 62.00  CHF 15.50  CHF 31.00  CHF 62.00

 

Jahrespass    25%  50%  100%
 1 Zone           CHF 450.00    CHF 112.50  CHF 225.00  CHF 450.00
 2 Zonen  CHF 477.00  CHF 119.25  CHF 238.50  CHF 477.00
 3 Zonen  CHF 504.00  CHF 126.00  CHF 252.00  CHF 504.00
 4 Zonen  CHF 531.00  CHF 132.75  CHF 265.50  CHF 531.00
 Alle Zonen  CHF 558.00  CHF 139.50  CHF 279.00  CHF 558.00

 

Anspruchsberechtigung

Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. Januar 1997 sieht folgende Kostenbeteiligung der Gemeinde Cham an Busabonnementen vor:

  1. Folgende Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder sind berechtigt, den Zuger Pass (Plus) kostenlos zu beziehen:
    - Schülerinnen und Schüler aus Hagendorn und Niederwil, welche die DaZ-Klasse in Cham besuchen.
    - Schülerinnen und Schüler aus Cham und Hagendorn, welche durch die Schulbehörde in auswärtige Spezialschulen oder Heime eingewiesen werden.
    - Kindergartenkinder aus den Quartieren Pfad, Langacker, Rütiweid und Eizmoos (Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2010).
  2. Allen übrigen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Cham wird der Zuger Pass (Plus) zu 25 % durch die Gemeinde subventioniert.
  3. Chamer Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Lehrlinge), die auswärtige Schulen (Fachmittelschule, Kantonsschule Zug, Kantonales Gymnasium Menzingen, Schulisches Brückenangebot, Zuger Integrationsschule, Pädagogische Hochschule, Privatschulen) besuchen, wird der Zuger Pass ebenfalls zu 25 % durch die Gemeinde subventioniert.

    Im Weiteren gilt gemäss Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 sowie Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 9. Juni 2008 folgende Regelung:
  4. Aufgrund der ungünstigen Schulwegsituation wird den Schülerinnen und Schülern von der 1. bis 3. Klasse aus den Quartieren Pfad, Langacker, Rütiweid und Eizmoos sowie den Schülerinnen und Schülern der 1. bis 3. Klasse aus Lindencham der Zuger Pass (Plus) zu 50 % von der Gemeinde subventioniert.
     
  5. Am 6. Dezember 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass per 1. August 2023 die Bezugsberechtigung für den ZugerPass Plus (Rail-Check) auf alle in Cham wohnhaften Kinder und Jugendlichen während der obligatorischen Volksschulzeit an öffentlichen Schulen oder anerkannten Privatschulen, Schülerinnen und Schüler von weiterführenden schulischen Angeboten sowie Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler bis zum 20. Lebensjahr zu beschränken.

Dokumente

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Tarifzonenplan_Juni_14.pdf Download 0 Tarifzonenplan_Juni_14.pdf